Was im Unfallgutachten ermittelt wird
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben inklusive Lackierung und Ersatzteilen
- Merkantile Wertminderung, wenn Ihr Fahrzeug trotz Reparatur als Unfallwagen gilt
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
- Voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Fotodokumentation aller Schäden und Vorschäden
Wann Sie ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags brauchen
Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten ausreichen. Sobald der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt – in der Rechtsprechung meist um 750 € bis 1.000 € –, ist ein vollständiges Gutachten in der Regel sinnvoll, weil nur so Wertminderung und Nutzungsausfall belegt werden.
Ob ein Gutachten in Ihrem Fall nötig ist, sage ich Ihnen nach einem kurzen Blick auf die Fotos ehrlich am Telefon.
Wer die Kosten trägt
Bei einem unverschuldeten Unfall muss grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein erforderliches Gutachten übernehmen. Bei Teilschuld oder Bagatellschäden kann das anders aussehen. Eine Rechtsberatung darf ich nicht leisten – bei strittiger Schuldfrage empfehle ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

