Wann ein Kurzgutachten ausreicht
Bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze, bei denen keine Wertminderung zu erwarten ist. Liegt der Schaden darüber, rate ich zum vollständigen Unfallgutachten, weil sonst Ansprüche verloren gehen können.
Inhalt des Kurzgutachtens
- Fahrzeugdaten und Schadenbeschreibung
- Fotodokumentation
- Kalkulation der Reparaturkosten

