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Ratgeber · Unfall

Nutzungsausfall: Die wichtigsten Fragen zur Entschädigung

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Gezahlt wird sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Voraussetzungen

  • Sie tragen keine oder nur eine Teilschuld (dann anteilig)
  • Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit oder wird repariert
  • Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt
  • Sie nehmen keinen Mietwagen in Anspruch

Wie lange und wie viel?

Die Dauer richtet sich nach der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungszeit, die im Gutachten angegeben ist. Die Höhe pro Tag hängt von der Fahrzeugklasse ab und wird nach anerkannten Tabellen bemessen.

Die Rolle des Gutachtens

Im Gutachten lege ich die voraussichtliche Reparaturdauer fest. Sie ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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Sie erreichen Michael Büche persönlich. Termine vor Ort im Rhein-Main-Gebiet – Büro in Obertshausen.