Büche KFZ-Sachverständigenbüro – Unabhängig, Zuverlässig, Neutral

Ratgeber · Unfall

Fiktive Abrechnung: Alle Details zur Unfallregulierung

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auch auszahlen lassen – das nennt man fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis.

Konkrete und fiktive Abrechnung im Vergleich

Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren; die gegnerische Versicherung begleicht die Rechnung. Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf die Reparatur und erhalten die kalkulierten Kosten ausgezahlt.

Was bei der fiktiven Abrechnung abgezogen wird

  • Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist
  • Versicherungen dürfen unter Umständen auf günstigere Werkstätten verweisen
  • Bei Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen

Warum ein unabhängiges Gutachten die Grundlage ist

Ohne Gutachten fehlt die Basis für die Auszahlung. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Positionen vollständig erfasst sind.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schaden besprechen? Rufen Sie direkt an.

Sie erreichen Michael Büche persönlich. Termine vor Ort im Rhein-Main-Gebiet – Büro in Obertshausen.