Haftpflichtschaden: Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen selbst wählen. Die Kosten trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers, sofern das Gutachten erforderlich ist.
Inhalt des Gutachtens
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Reparaturdauer für Nutzungsausfall
Vor Ort im gesamten Stadtgebiet
Mein Büro befindet sich in Obertshausen. In die umliegenden Städte komme ich als mobiler Sachverständiger zu Ihnen – eine weitere Niederlassung gibt es nicht.

